Zytologisches Einsendelabor

Ab dem 20. Lebensjahr sollte einmal jährlich ein Krebsabstrich durchgeführt werden.

Hierzu wird mit einem Wattetupfer oder einem kleinen Bürstchen ein Zellabstrich von der Oberfläche des Muttermundes entnommen. Diese Zellen werden nach einem speziellen Verfahren (nach Papanicolaou) in unserem eigenen Zytologie-Labor gefärbt und unter dem Mikroskop beurteilt.

Das Ergebnis wird eingeteilt in:

Pap I + II

Normaler Befund mit evtl. leichten Zeichen einer Entzündung

Pap IIw

W=Wiederholung. Wegen leichter Auffälligkeiten wird eine Kontrolle empfohlen.

Pap III

Zweifelhafter Befund. Ungewöhnliche Zellen die weder als eindeutig unverdächtig noch verdächtig bezeichnet werden können. Bedarf kurzfristiger Kontrolle.

Pap III D

Leichte bis mittelschwere Dysplasie (Dysplasie = charakeristische Störung des Zellkernes)

Pap IVa

Schwere Dysplasie (schwere Veränderungen des Zellkernes) bis Vorstufen einer Krebserkrankung (Carcinoma in situ)

Pap IVb

Carcinoma in situ bis Verdacht auf invasives Carcinom

Pap V

Verdacht auf Krebszellen.

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